Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines
Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung, per Fax oder Email sind für den Auftraggeber bindend, für und jedoch erst nach Auftragsbestätigung.

Der Umfang unserer Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder Email genügt dem Erfordernis der Schriftform. Im Falle des Rücktritts durch den Mieter entstehen folgende Stornokosten bis 90 Tage vor Aufbaubeginn 30% der Vertragssumme, bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 50% der Vertragssumme, bis 10 Tage vorher 75%, danach ist die volle Vertragssumme fällig.
 
§2 Eigentumsvorbehalt
Die, durch die Firma TRUSTmusic GmbH, vermieteten Geräte bleiben ihr uneingeschränktes Eigentum. Die Geräte dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbracht werden. Dem Vermieter ist es vorbehalten einer Vermietung zu widersprechen.
 
§3 Mietzeitraum
Der Mietzeitraum wird bestimmt durch die auf den Mietverträgen angegebenen Zeiträume. Die Rückgabe der Geräte hat, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, bis 11:00 h am Rückgabetag zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe wird ein voller Miettag als Entschädigung berechnet. Die Bezahlung hat immer im voraus zu erfolgen. Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von mindestens 100,– Euro verlangen. Die Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises ist zwingend erforderlich.

§4 Preise
Es gelten immer die jeweils gültigen ausgehängten Preise. Angebote haben eine Bindungsfrist von 14 Tagen, sofern nichts anderes angegeben ist. Sie sind grundsätzlich freibleibend.

§5 Haftung
Nach Übergabe der Mietsache, bzw. nach Abschluss des Aufbaus bis Beginn des Abbaus, haftet der Mieter im vollen Umfang. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigung und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschäden in Höhe des Neuwertes, bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich der Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung. Insbesondere sorgt der Mieter für Sturm- und Windsicherung, für ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister, sowie für eine eigenständige Einholung der notwenigen Genehmigungen (zu Lasten des Mieters).
 
§6 Versicherung
Wir verpflichten uns, unsere Leistungen soweit wie möglich zu versichern und versichert zu haben. Wir haften nicht für Vermögensschäden, die über die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unser Auftraggeber unter Anwendung des §1 zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftragsgebers sind – soweit rechtlich möglich – für diesen Fall ausgeschlossen.

Zur Minderung des Risikos aus §5  empfehlen wir den Abschluss einer geeigneten Versicherung.

§7 Mitwirkungspflicht des Kunden
Unsere Auftraggeber verpflichten sich, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungspläne, Bühnen- und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.

Zur Informationserteilung gehören auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung, sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen. 

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (§6BGV-A1) durchzuführen; für Schäden, die darauf beruhen, dass unser Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.
Sofern der Mietvertrag die Gestellung von Personal für Auf- und Abbau bzw. Bewachung vorsieht, hat der Mieter dieses auf eigene Kosten bereitzustellen. Nicht vorhandenes Hilfspersonal für Auf- und Abbau wir mit 30 Euro/Stunde berechnet. Verzögerung beim Beginn der Veranstaltung, die auf die mangelnde Bereitstellung von Personal zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Vermieters.

§8 Vergütung
Unsere Vergütung richtet sich nach unserer jeweils gültigen Vergütungsliste, bzw. dem jeweiligen Honorarrahmen. Wir verpflichten uns unserer Rechnung einen Leistungsnachweis beizufügen. Widerspricht der Auftragsnehmer dem Inhalt des Leistungsnachweises nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dessen Zugang, trifft ihn die Beweislast, dass unsere (Teil-) Leistungen nicht erbracht worden sind.

Wir behalten uns vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erstellen, ebenfalls unter Beifügung eines Nachweises der erbrachten Teilleistungen.

Die in unseren Bestätigungen genannten Zahlungsziele sind verbindlich. Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine Pauschale von 20 Euro für die Einleitung der Mahnstufe. Außerdem berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8%. Die Kosten für eine Verfolgung der Zahlung durch Kreditreform gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters. Ist der Mieter mit seiner Zahlung in Verzug, so entbindet dieses den Vermieter von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.


§9 Ersatz
Sollte dem Vermieter durch nicht vorhersehbare Ereignisse die Erbringung seiner Leistung nicht möglich sein, so darf er eine gleichwertige oder höherwertige Leistung stattdessen erbringen.


§10 Gerichtsstand
Gerichtsstand unter Kaufleuten ist Hamm (Westfalen). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlannd.


§11 Salvatoresche Klausel
Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen nicht gültig sein, oder der gültigen Rechtssprechung widersprechen, so bleibt die Wirksamkeit des restlichen Vertrages unberührt. An Stelle der ungültigen Regelung tritt die von den Vertragspartnern als gewollt angenommene Regelung.

Stand: 1. Januar 2018